Mietbedingungen
ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGES
Das Reisemobil kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch gebucht werden. Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage der Büsgen Reisemobil GmbH Webseite, bietet der zukünftige Mieter dem Vermieter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Der Mietvertrag kommt mit Zugang des schriftlichen Mietvertrages zustande.
WAS SIE ZUM FÜHREN EINES REISEMOBILS BENÖTIGEN
- Das Mindestalter beträgt 21 Jahre
- Führerscheinbesitz bis mind. 3500kg
- Die Fahrerlaubnis muss seit mindestens einem Jahr bestehen
Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag verbindlich. Die Mietpreise beinhalten: 250 Freikilometer am Tag (Extrakilometer werden mit 0,35€ berechnet),Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungssumme max. 50 Mio.€ pauschal, bei Personenschäden begrenzt auf 8Mio.€ je getötete/verletzte Person), Kfz-Vollkasko-und Kfz-Teilkaskoversicherung (Selbstbeteiligung pro Schadensfall 1500,-€).
Servicepaket
Ein Servicepaket in Höhe von 159,-€ fällt einmalig pro Anmietung an. Das Servicepaket beinhaltet:
- Technische Überprüfung vor Abfahrt
- Eine volle Gasflasche
- Toilettenpapier
- Chemie für die Toilette
- Fahrzeugeinweisung
- Außenreinigung des Fahrzeuges vor und nach dem Urlaub
- 1 Liter Motoröl
- Gießkanne
- Adapterkabel und Kabeltrommel
- Ausgleichskeile
RESERVIERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Anzahlung für ein Mietfahrzeug beträgt pauschal 300,-€. Die Anzahlung ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung auf das Geschäftskonto einzuzahlen. Andernfalls kann der Vermieter von der Reservierung zurücktreten. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Abreisetag fällig. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises ist die Aushändigung des Fahrzeuges nicht möglich.
Kaution
Die Kaution in Höhe von 1500,-€ ist am Abreisetag gebührenfrei in bar zu hinterlegen. Die Kaution wird bei fristgerechter, ordnungsgemäßer und schadenfreier Rückgabe des Reisemobiles und nacherfolgter Endabrechnung dem Mieter erstattet.
Reise-Rücktrittsversicherung
STORNIERUNG DURCH DEN MIETER
Der Mieter hat die Möglichkeit, jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist Schadenersatzpflichtig. Die Kosten für einen Rücktritt richten sich nach dem vereinbartem Mietpreis:
10% des Mietpreises bis 60 Tage vor Mietbeginn
50% des Mietpreises ab 59 – 30 Tage vor Mietbeginn
75% des Mietpreises ab 29 – 15 Tage vor Mietbeginn
100% des Mietpreises ab 14 Tage vor Mietbeginn
Maßgebend für den Zeitpunkt des Rücktrittes ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbartem Zeitpunkt vom Vermieter übernommen, gilt dies als Vertragsbruch. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter als Schadenersatz 100% vom Mietpreis zu bezahlen. Im Falle eines Vertragsbruches ist der Vermieter berechtigt, das Reisemobil anderweitig zu vermieten.
ÜBERGABE UND RÜCKNAHME
Ort und Zeit der Übergabe und Rücknahme sind unbedingt Folge zu leisten. Der Mieter muss zur Fahrzeugübergabe/Fahrzeugrückgabe persönlich erscheinen. Übergabe nur Montag-Freitag zwischen 9.00 und 16.00 Uhr. Rückgabe nur Montag-Freitag zwischen 09.00 und 10.00 Uhr. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges berechnen wir 25,-€ pro angefangene Stunde. Sie verpflichten sich, uns, dem Vermieter, das Reisemobil termingerecht und von innen gereinigt in 58332 Schwelm, Nordstraße 19 zu übergeben. Ist das Fahrzeug von innen nich gereinigt, berechnen wir 150,-€. Sind bei der Rückgabe des Reisemobils der Grauwassertank und die Toilette nicht geleert und gesäubert, berechnen wir 150,-€. Übergabe- und Rücknahmeprotokoll beschreiben den jeweiligen Fahrzeugzustand. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennen Sie den vertragsgemäßen Zustand an. Beide Protokolle sind Mietvertragsbestandteile. Für beschädigte Gegenstände ist am Rückgabetag Ersatz zu leisten. Das Fahrzeug wird mit vollem Dieseltank ausgeliefert und muss mit vollem Dieseltank zurückgegeben werden. Betankungskosten bei nicht vollgetankten Fahrzeugen betragen 2,50€/Liter. Bei Rückgabe des Reisemobils vor Ablauf der Mietzeit erfolgt keine anteilige Erstattung des Mietpreises.
Haftung
Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung und Rahmen der für das Reisemobil abgeschlossenen Versicherung besteht. Der Mieter haftet für Schäden am Mietgegenstand in Höhe von 1000,-€ pro Schaden. Der Mieter haftet uneingeschränkt, sofern der Schaden durch Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder durch Alkohol- und Drogeneinfluss verursacht wurde. Der Mieter haftet uneingeschränkt für alle Schäden, die durch unberechtigte Fahrer oder verbotenem Zweck, durch das Ladegut oder aber durch unsachgemäße Behandlung des Reisemobils entsteht. Bei einer eventuellen Unfallflucht haftet der Mieter uneingeschränkt. Es wird ein Haftungsausschluss des Vermieters vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger Übergabe des Reisemobils am vereinbarten Standort durch den Vermieter oder einem Ausfall, besteht für den Mieter weder ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug noch auf Weiterbeförderung oder Ersatz von Aufwendungen und Schäden.
