DER BÜSGEN CARE
REISESCHUTZ

Grenzenlos sicher mit dem Reiseschutz der RMV.

Urlaub-schutz-paket

KAUTIONSSUMME 1000,-€ 1500,-€
Mietpreis bis 100,-€ pro Tag 8,90€/Tag 10,90€/Tag
Mietpreis bis 150,-€ pro Tag 10,90€/Tag 13,90€/Tag
Mietpreis bis 200,-€ pro Tag 12,90€/Tag 16,90€/Tag

Geld-zurück-Garantie

durch Mietpreis-Sicherungsschein

KAUTIONS-VERSICHERUNG

Versicherungsschutz besteht für die im Mietvertrag vereinbarte Kautionssumme bis max. 1.500,-€ für Schäden, die während der Anmietzeit eintreten.

RÜCKTRITTSKOSTEN-Versicherung

Versichert sind die vom Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise dem Vermieter vertraglich geschuldeten Stornokosten aus folgenden Gründen: Tod, schwerer Unfall, unerwartete schwere Krankheit der versicherten Person, deren Lebenspartner und deren Angehörigen. Desweiteren Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft einer Versicherten, erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Personen infolge von Feuer, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, höhere Gewalt sowie nicht vorhersehbarer Arbeitslosigkeit. Die Selbstbeteiligung beträgt 20%, mindestens jedoch 75,-€.

MIETABBRUCH-VERSICHERUNG

Bei Abbruch der Reise aus den oben genannten Gründen sind die zusätzlich entstehenden Rückreisekosten versichert. Voraussetzung zur Erlangung der Rücktrittsdeckung ist der Abschluss der Versicherung spätestens 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Abschlusstag des Mietvertrages, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich.

INHALTS-VERSICHERUNG

Versichert ist das persönliche Gepäck, Haushaltszubehör sowie lose, nicht fest eingebaute Teile bis zu einer Versicherungssumme von insgesamt 8.000,-€. Für Radio, TV, Foto-und Film/ Videokamera gilt die Höchstentschädigungsgrenze von 2.500,-€. Zusätzlich gilt Versicherungsschutz für Computer, Mobiltelefone, Funk, Fax-und Telefongeräte, Fahrräder und sonstige Sportgeräte bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von 3.000,-€

MIETAUSFALL-Versicherung

Versichert sind Haftpflichtansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Mietausfall durch einen, durch die versicherte Person, verursachten Schaden bis zu einem Betrag von maximal 10.000,-€, wenn dadurch keine Folgevermietung möglich ist. Eine private Haftpflicht haftet nicht für angemietete Objekte.
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