Mietbedingungen

ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGES

Das Reisemobil kann  schriftlich, per E-Mail oder telefonisch gebucht werden. Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage der Büsgen Reisemobil GmbH Webseite, bietet der zukünftige Mieter dem Vermieter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Der Mietvertrag kommt mit Zugang des schriftlichen Mietvertrages zustande.

WAS SIE ZUM FÜHREN EINES REISEMOBILS BENÖTIGEN

  • Das Mindestalter beträgt 23 Jahre
  • Führerscheinbesitz bis mind. 3500kg
  • Die Fahrerlaubnis muss seit mindestens 3 Jahren bestehen

Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag verbindlich. Die Mietpreise beinhalten: 250 Freikilometer am Tag (Extrakilometer werden mit 0,35€ berechnet),Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungssumme max.50Mio.€ pauschal, bei Personenschäden begrenzt auf 8Mio.€ je getötete/verletzte Person),Kfz-Vollkasko-und Kfz-Teilkaskoversicherung (Selbstbeteiligung pro Schadensfall 1000,-€).

Servicepaket

Ein Servicepaket in Höhe von 145,-€ fällt einmalig pro Anmietung an. Das Servicepaket beinhaltet:

  • Technische Überprüfung vor Abfahrt
  • Eine volle Gasflasche
  • Toilettenpapier
  • Chemie für die Toilette
  • Fahrzeugeinweisung
  • Außenreinigung des Fahrzeuges vor und nach dem Urlaub
  • 1 Liter Motoröl
  • Gießkanne
  • Adapterkabel und Kabeltrommel
  • Ausgleichskeile

RESERVIERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Anzahlung für ein Mietfahrzeug beträgt pauschal 250,-€. Die Anzahlung ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung auf das Geschäftskonto einzuzahlen. Andernfalls kann der Vermieter von der Reservierung zurücktreten. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Abreisetag fällig. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises ist die Aushändigung des Fahrzeuges nicht möglich.

Kaution

Die Kaution in Höhe von 1000,-€ ist am Abreisetag gebührenfrei in bar zu hinterlegen. Die Kaution wird bei fristgerechter, ordnungsgemäßer und schadenfreier Rückgabedes Reisemobils und nacherfolgter Endabrechnung dem Mieter erstattet.

Reise-Rücktrittsversicherung

Der Mietpreis für das Reisemobil beinhaltet keine Reise-Rücktritt-Versicherung. Eine entsprechende Versicherung sollte bereits beim Zustandekommen des Mietvertrages für Ihre Buchung abgeschlossen sein. Bei einige Versicherungen ist ein später Abschluss nur dann möglich, wenn dieser innerhalb von 8 Tagen nach Buchung, jedoch spätestens 5 Tage vor Mietbeginn erfolgt. Die Reise-Rücktritt-Versicherung deckt im Rahmen der „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ die anfallenden Kosten je nach vereinbartem Versicherungs umfang ab. Wir, die Avanti Büsgen GmbH, ist mit der Schadenregulierung nicht befasst.

STORNIERUNG DURCH DEN MIETER

Der Mieter hat die Möglichkeit, jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist Schadenersatzpflichtig. Die Kosten für einen Rücktritt richten sich nach dem vereinbartem Mietpreis:

10% des Mietpreises bis 60 Tage vor Mietbeginn

50% des Mietpreises ab 59 – 30 Tage vor Mietbeginn

75% des Mietpreises ab 29 – 15 Tage vor Mietbeginn

100% des Mietpreises ab 14 Tage vor Mietbeginn

Maßgebend für den Zeitpunkt des Rücktrittes ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbartem Zeitpunkt vom Vermieter übernommen, gilt dies als Vertragsbruch. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter als Schadenersatz 100% vom Mietpreis zu bezahlen. Im Falle eines Vertragsbruches ist der Vermieter berechtigt, das Reisemobil anderweitig zu vermieten.

ÜBERGABE UND RÜCKNAHME

Ort und Zeit der Übergabe und Rücknahme sind unbedingt Folge zu leisten. Der Mieter muss zur Fahrzeugübergabe/Fahrzeugrückgabe persönlich erscheinen. Übergabe nur Montag-Freitag zwischen 14.00 und 16.30 Uhr. Rückgabe nur Montag-Freitag zwischen 09.00 und 10.00 Uhr. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges berechnen wir 25,-€ pro angefangene Stunde. Sie verpflichten sich, uns, dem Vermieter, das Reisemobil termingerecht und von innen gereinigt in 58332 Schwelm, Nordstraße 19 zu übergeben. Ist das Fahrzeug von innen nich gereinigt, berechnen wir 100,-€. Sind bei der Rückgabe des Reisemobils der Grauwassertank und die Toilette nicht geleert und gesäubert, berechnen wir 150,-€. Übergabe- und Rücknahmeprotokoll beschreiben den jeweiligen Fahrzeugzustand. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennen Sie den vertragsgemäßen Zustand an. Beide Protokolle sind Mietvertragsbestandteile. Für beschädigte Gegenstände ist am Rückgabetag Ersatz zu leisten. Das Fahrzeug wird mit vollem Dieseltank ausgeliefert und muss mit vollem Dieseltank zurückgegeben werden. Betankungskosten bei nicht vollgetankten Fahrzeugen betragen 2,50€/Liter. Bei Rückgabe des Reisemobils vor Ablauf der Mietzeit erfolgt keine anteilige Erstattung des Mietpreises.

Haftung

Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung und Rahmen der für das Reisemobil abgeschlossenen Versicherung besteht.Der Mieter haftet für Schäden am Mietgegenstand in Höhe von 1000,-€ pro Schaden. Der Mieter haftet uneingeschränkt, sofern der Schaden durch Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder durch Alkohol- und Drogeneinfluss verursacht wurde. Der Mieter haftet uneingeschränkt für alle Schäden, die durch unberechtigte Fahrer oder verbotenem Zweck, durch das Ladegut oder aber durch unsachgemäße Behandlung des Reisemobils entsteht. Bei einer eventuellen Unfallflucht haftet der Mieter uneingeschränkt. Es wird ein Haftungsausschluss des Vermieters vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger Übergabe des Reisemobils am vereinbarten Standort durch den Vermieter oder einem Ausfall, besteht für den Mieter weder ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug noch auf Weiterbeförderung oder Ersatz von Aufwendungen und Schäden.

BESONDERE OBLIEGENHEITEN DES MIETERS

Weiter- bzw. Untervermietung ist nicht zulässig. Fahrten innerhalb Westeuropas sind erlaubt. Fährpassagen innerhalb Westeuropas sind erlaubt. Alle anderen Länder bedürfen der Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind nicht zulässigBei Mitnahme von Haustieren wird eine einmalige Pauschale von 60,-€ berechnet. In den Wohnmobilen darf aus hygienischen und feuerpolizeilichen Gründen nicht geraucht werden. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder dem/der im Mietvertrag angegebenen Fahrer/-in geführt werden, sofern der jeweilige Fahrzeugführer mindesten 23 Jahre alt und mindestens 3 Jahre im Besitz einer für die Fahrzeugklasse gültigen Fahrerlaubnis ist. Der Mieter ist dazu verpflichtet, Namen und Anschrift aller fahrzeugführenden Personen vor Abreise bekannt zu machen. Es ist untersagt das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosivem, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zu verwenden.

Reparaturen

Reparaturen die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen bis zu einem Preis von 100,-€ ohne Nachfrage beim Vermieter in Auftrag gegeben werden. Reparaturen ab einem Wert von 100,-€ dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Eventuell anfallende bzw. genehmigte Reparaturkosten erstattet der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.

Verkehrsunfälle

Verkehrsunfälle, an denen das Fahrzeug beteiligt ist, sind polizeilich aufzunehmen und unverzüglich zu melden. Behördliche Maßnahmen wie z.B. Beschlagnahmung, Strafverfahren usw., sind ebenfalls unverzüglich zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, alle, dem Unfallhergang betreffenden Angaben dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die in Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind der Avanti Büsgen GmbH unverzüglich mitzuteilen

Gerichtsstand

Amtsgericht Schwelm
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