MIETBEDINGUNGEN ZUR
ANMIETUNG EINES REISEMOBILS
| MIETBEDINGUNGEN |
ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGES
Das Reisemobil kann schriftlich, per E-
Mail oder telefonisch gebucht werden.
Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage
der Avanti Büsgen GmbH
Homepageseite, bietet der zukünftige
Mieter dem Vermieter den Abschluss des
Mietvertrages verbindlich an. Der
Mietvertrag kommt mit Zugang des
schriftlichen Mietvertrages zustande.
WAS SIE ZUM FÜHREN EINES
REISEMOBILS BENÖTIGEN
Das Mindestalter beträgt 23 Jahre
Führerscheinbesitz bis mind. 3500kg
Die Fahrerlaubnis muss seit mindestens
3 Jahren bestehen
LEISTUNGEN
Für den Umfang der vertraglichen
Leistungen sind ausschließlich die
Angaben im Mietvertrag verbindlich. Die
Mietpreise beinhalten:
250 Freikilometer am Tag (Extrakilometer
werden mit 0,35€ berechnet), Kfz-
Haftpflichtversicherung
(Versicherungssumme max. 50 Mio. €
pauschal, bei Personenschäden
begrenzt auf 8 Mio. € je
getötete/verletzte Person),
Kfz-Vollkasko- und Kfz-
Teilkaskoversicherung (Selbstbeteiligung
pro Schadensfall 1000,-€). Während der
Zeit der Anmietung steht für das eigene
Fahrzeug ein kostenloser Parkplatz zur
Verfügung.
SERVIVEPAKET
Ein Servicepaket in Höhe von 125,-€ fällt
einmalig pro Anmietung an. Das
Servicepaket beinhaltet:
Tecnische Überprüfung vor Abfahrt
Gasfüllung 11kg
Toilettenpapier
Chemie für die Toilette
Fahrzeugeinweisung
Außenreinigung des Fahrzeuges vor und
nach dem Urlaub
Stellplatzführer für Europa
1 Liter Motoröl
Gießkanne
Adapterkabel und Kabeltrommel
Ausgleichskeile
RESERVIERUNGS- UND
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Anzahlung für ein Mietfahrzeug
beträgt pauschal 250,-€. Die Anzahlung
ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der
Reservierungsbestätigung auf das
Geschäftskonto einzuzahlen. Andernfalls
kann der Vermieter von der
Reservierung zurücktreten.
Der Restbetrag ist 30 Tage vor
Abreisetag fällig. Ohne vollständige
Bezahlung des Mietpreises ist die
Aushändigung des Fahrzeuges nicht
möglich
KAUTION
Die Kaution in Höhe von 1000,-€ ist am
Abreisetag gebührenfrei in bar zu
hinterlegen. Die Kaution wird bei
fristgerechter, ordnungsgemäßer und
schadenfreier Rückgabe des
Reisemobils und nach erfolgter
Endabrechnung dem Mieter erstattet.
REISE-RÜCKTRITTS-VERSICHERUNG
Der Mietpreis für das Reisemobil
beinhaltet keine Reise-Rücktritt-
Versicherung. Eine entsprechende
Versicherung sollte bereits beim
Zustandekommen des Mietvertrages für
Ihre Buchung abgeschlossen sein. Bei
einige Versicherungen ist ein später
Abschluss nur dann möglich, wenn
dieser innerhalb von 8 Tagen nach
Buchung, jedoch spätestens 5 Tage vor
Mietbeginn erfolgt. Die Reise-Rücktritt-
Versicherung deckt im Rahmen der
„Allgemeinen
Versicherungsbedingungen“ die
anfallenden Kosten je nach vereinbartem
Versicherungsumfang ab. Wir, die Avanti
Büsgen GmbH, ist mit der
Schadenregulierung nicht befasst.
STORNIERUNG DURCH DEN MIETER
Der Mieter hat die Möglichkeit, jederzeit
vor Mietbeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt ist
Schadenersatzpflichtig. Die Kosten für
einen Rücktritt richten sich nach dem
vereinbartem Mietpreis:
10% des Mietpreises bis 60 Tage vor
Mietbeginn
50% des Mietpreises ab 59 - 30 Tage vor
Mietbeginn
75% des Mietpreises ab 29 - 15 Tage vor
Mietbeginn
100% des Mietpreises ab 14 Tage vor
Mietbeginn
Maßgebend für den Zeitpunkt des
Rücktrittes ist der Eingang der
schriftlichen Rücktrittserklärung beim
Vermieter. Wird dasFahrzeug nicht zum
vereinbartem Zeitpunkt vom Vermieter
übernommen, gilt dies als Vertragsbruch.
Der Mieter verpflichtet sich, dem
Vermieter als Schadenersatz 100% vom
Mietpreis zu bezahlen. Im Falle eines
Vertragsbruches ist der Vermieter
berechtigt, das Reisemobil anderweitig
zu vermieten.
ÜBERGABE UND RÜCKNAHME
Ort und Zeit der Übergabe und
Rücknahme sind unbedingt Folge zu
leisten. Der Mieter muss zur
Fahrzeugübergabe/Fahrzeugrückgabe
persönlich erscheinen. Übergabe nur
Montag-Freitag zwischen 14.00 und
16.30 Uhr, Samstag zwischen 10.00 und
12.00 Uhr. Rückgabe nur Montag-Freitag
zwischen 09.00 und 10.00 Uhr. Bei
verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges
berechnen wir 25,-€ pro angefangene
Stunde. Sie verpflichten sich, uns, dem
Vermieter, das Reisemobil termingerecht
und von innen gereinigt in 58332
Schwelm, Nordstraße 19 oder 42855
Remscheid, Neuenkamper Sr. 32(je
nachdem wo übernommen) zu
übergeben. Ist das Fahrzeug von innen
nich gereinigt, berechnen wir 100,-€.
Sind bei der Rückgabe des Reisemobils
der Grauwassertank und die Toilette
nicht geleert und gesäubert, berechnen
wir 150,-€. Übergabe- und
Rücknahmeprotokoll beschreiben den
jeweiligen Fahrzeugzustand. Durch die
vorbehaltlose Unterzeichnung erkennen
Sie den vertragsgemäßen Zustand an.
Beide Protokolle sind
Mietvertragsbestandteile. Für
beschädigte Gegenstände ist am
Rückgabetag Ersatz zu leisten. Das
Fahrzeug wird mit vollem Dieseltank
ausgeliefert und muss mit vollem
Dieseltank zurückgegeben werden.
Betankungskosten bei nicht
vollgetankten Fahrzeugen betragen
2,50€/Liter. Bei Rückgabe des
Reisemobils vor Ablauf der Mietzeit
erfolgt keine anteilige Erstattung des
Mietpreises
HAFTUNG
Der Vermieter haftet für alle Schäden,
soweit Deckung und Rahmen der für das
Reisemobil abgeschlossenen
Versicherung besteht.
Der Mieter haftet für Schäden am
Mietgegenstand in Höhe von 1000,-€ pro
Schaden. Der Mieter haftet
uneingeschränkt, sofern der Schaden
durch Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
oder durch Alkohol- und Drogeneinfluss
verursacht wurde. Der Mieter haftet
uneingeschränkt für alle Schäden, die
durch unberechtigte Fahrer oder
verbotenem Zweck, durch das Ladegut
oder aber durch unsachgemäße
Behandlung des Reisemobils entsteht.
Bei einer eventuellen Unfallflucht haftet
der Mieter uneingeschränkt. Es wird ein
Haftungsausschluss des Vermieters
vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger
Übergabe des Reisemobils am
vereinbarten Standort durch den
Vermieter oder einem Ausfall, besteht für
den Mieter weder ein Anspruch auf ein
Ersatzfahrzeug noch auf Weiterbeför-
derung oder Ersatz von Aufwendungen
und Schäden.
BESONDERE OBLIEGENHEITEN DES
MIETERS
Weiter- bzw. Untervermietung ist nicht
zulässig. Fahrten innerhalb Westeuropas
sind erlaubt. Fährpassagen innerhalb
Westeuropas sind erlaubt. Alle anderen
Länder bedürfen der Einwilligung des
Vermieters. Fahrten in Kriegs- und
Krisengebiete sind nicht zulässig
Hunde/Haustiere sind nur nach
vorheriger Rücksprache mit dem
Vermieter gestattet. In den Wohnmobilen
darf aus hygienischen und
feuerpolizeilichen Gründen nicht
geraucht werden. Das Fahrzeug darf nur
vom Mieter selbst oder dem/der im
Mietvertrag angegebenen Fahrer/-in
geführt werden, sofern der jeweilige
Fahrzeugführer mindesten 23 Jahre alt
und mindestens 3 Jahre im Besitz einer
für die Fahrzeugklasse gültigen
Fahrerlaubnis ist. Der Mieter ist dazu
verpflichtet, Namen und Anschrift aller
fahrzeugführenden Personen vor Abreise
bekanntzumachen. Es ist untersagt das
Fahrzeug zur Beteiligung an
motorsportlichen Veranstaltungen und
Fahrzeugtests, zur Beförderung von
explosivem, giftigen, radioaktiven oder
sonst gefährlichen Stoffen, zur
Begehung von Zoll- und sonstigen
Straftaten, auch wenn diese nur nach
dem Recht des Tatortes mit Strafe
bedroht sind, zu verwenden.
REPARATUREN
Reparaturen die notwendig werden, um
Betriebs- und Verkehrssicherheit des
Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen bis
zu einem Preis von 100,-€ ohne
Nachfrage beim Vermieter in Auftrag
gegeben werden. Reparaturen ab einem
Wert von 100,-€ dürfen nur mit
Einwilligung des Vermieters in Auftrag
gegeben werden. Eventuell anfallende
bzw. genehmigte Reparaturkosten
erstattet der Vermieter gegen Vorlage
der entsprechenden Belege, sofern der
Mieter nicht für den Schaden haftet.
VERKEHRSUNFÄLLE
Verkehrsunfälle, an denen das Fahrzeug
beteiligt ist, sind polizeilich aufzunehmen
und unverzüglich zu melden.
Behördliche Maßnahmen wie z.B.
Beschlagnahmung, Strafverfahren usw.,
sind ebenfalls unverzüglich zu melden.
Der Mieter ist verpflichtet, alle, dem
Unfallhergang betreffenden Angaben
dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Sonstige Beschädigungen oder
besondere Vorkommnisse, die in
Zusammenhang mit dem Fahrzeug
stehen, sind der Avanti Büsgen GmbH
unverzüglich mitzuteilen
GERICHTSSTAND
Amtsgericht Schwelm